06.10.2016 - 7.1 Einführung eines Radwege- und Gehwegewartes

Beschluss:
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, welche Modelle der Einstellung und Finanzierung eines Radwege- und Gehwegewartes ab dem Haushaltsjahr 2017 möglich sind. Dabei sind auch die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der ABS GmbH zu prüfen.

 

Das Ergebnis der Prüfung und gegebenenfalls ein Vorschlag zur Einrichtung eines Radwege- und Gehwegewartes ist der Bürgerschaft spätestens bis zur Haushaltsdiskussion für 2017/18 zu unterbreiten.