06.10.2016 - 7.2 Strandbad Eldena

Reduzieren

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Entgeltordnung des Strandbades vom 17. Mai 2010, Bürgerschaftsbeschluss 147-07/10 vom 17. Mai 2010, zum 31.12.2016 aufzuheben.

 

Die Bewirtschaftung des Strandbades Eldena durch die ABS gGmbH soll weiterhin erfolgen. Die ABS gGmbH bekommt den durch den Wegfall der Einnahmen entstehenden zusätzlichen Aufwand für den Betrieb des Strandbades vollständig von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erstattet.

 

Die Benutzungsverordnung des Strandbades ist entsprechend anzupassen. Die in der Benutzungsverordnung genannten Öffnungszeiten bleiben bestehen.