06.10.2016 - 7.5 Öffentliches WLAN in Greifswald
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 06.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- einstimmig
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt bis Jahresende ein fortlaufendes Konzept für die Einführung eines öffentlich zugänglichen WLAN-Netzwerkes zu erstellen. In diesem Konzept soll aufgezeigt werden, wie mit Hilfe von Kooperationspartner aus der Greifswalder Wirtschaft, der Universität und weiteren Akteuren ein möglichst flächenhaftes WLAN-Netzwerk angeboten werden kann. Das Konzept soll jährlich fortgeschrieben werden, dabei soll jeweils die aktuelle Entwicklung der Umsetzungen und Planung wiedergegeben werden.
- Der Oberbürgermeister wird aufgefordert mit Freifunk Greifswald e.V. zu kooperieren, um noch im Sommer 2016 die ersten Orte mit herausgehobener öffentlicher Bedeutung mit WLAN zu versorgen. Als Pilotprojekt soll die Versorgung des Marktplatzes mit drahtlosem Internet dienen. Weitere Ausbaustufen können neben den touristischen Zentren Greifswalds (Wieck, Museumshafen, Lange Straße) auch öffentliche Räume in den einwohnerstarken Stadtgebieten sein.
- Dem Freifunk Greifswald e.V. soll nach vorheriger Abstimmung mit den jeweiligen Beteiligten durch die Verwaltung die Erlaubnis erteilt werden, Freifunk-Geräte in oder an Gebäuden anzubringen und zu betreiben, die unter Verwaltung der Stadt oder ihrer Eigenbetriebe stehen. Für die Stromversorgung der Geräte erhebt die UHGW keine Entgelte.
- Existierende physische Leitungen für den Betrieb von Datennetzwerken, die sich unter der Verwaltung der Stadt oder ihrer Gesellschaften befinden, sollen durch die Verwaltung erfasst und die Dokumentation zur Verfügung gestellt werden. Vorbehaltlich einer technischen Prüfung und der etwaigen Erhebung von Nutzungsgebühren sollen diese Leitungen auch zum Ausbau der Anbindung für das öffentlichen WLAN zur Verfügung gestellt.
Parallel soll die Entwicklung von anderen (kommerziellen) Angeboten zum Ausbau von lokalen Drahtlosnetzwerken für den öffentlichen Raum beobachtet werden.“