06.10.2016 - 7.14 Bebauungsplan Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Pl...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz –, Beschluss-Nr. B561-29/12 vom 10.12.2012, wird die Plangrenze, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. 
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz –, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekanntzumachen.