10.11.2016 - 7.3 Gesellschafterentscheidung zum Bauvorhaben der ...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) beschließt als Gesellschafter der WVG hinsichtlich des Bauvorhabens des Unternehmens im Bereich A11- Hansehof eine der nachstehenden Alternativen:

 

1.  die Rückabwicklung des Kaufvertrages mit der UHGW zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen.  

 


2.  die Veräußerung des Grundstückes durch die WVG, optional oder zeitlich nacheinander

a)  als Projektgrundstück an einen Investor (einschließlich Planungsleistungen für den Planungsstand mit Herstellung des  gemeindlichen Einvernehmens)

b) als Grundstück.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald verzichtet in diesem Fall auf das, ihr vertraglich eingeräumte, Wiederkaufsrecht wegen Nichteinhaltung der Bauverpflichtung. 

 

3.  die weitere Realisierung des Projektes durch die WVG in drei Bauabschnitten bis 2020.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Entscheidung in der Gesellschafterversammlung der WVG umzusetzen.“