10.11.2016 - 7.10 Beschluss zur Abschnittsbildung, Kostenspaltung...

Beschluss:
einstimmig
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt für den Straßenausbau im Ortsteil Ladebow – Bereich Flugplatzsiedlung – entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. B406-21/11 vom 12.12.2011 eine Abschnittsbildung, die Kostenspaltung und die Klassifizierung von Straßen, um eine rechtssichere Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung (SABS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu gewährleisten (vgl. Anlage beigefügten

Übersichtsplan):

 

  1. Zur beitragsrechtlichen Abrechnung sollen für die Baumaßnahme - nach der gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 4 Abs. 1 SABS zu beschließenden Abschnittsbildung – die nachfolgend beschriebenen fünf Abrechnungsabschnitte gebildet werden:

 

  1. Abrechnungsabschnitt Clara-Zetkin-Straße 2-6  Anlage 1

 Der Abrechnungsabschnitt erstreckt sich von der Einmündung Max-Reimann- Straße bis  zur Kurve in Höhe des Flurstücks 8/52 zur weiter verlaufenden Clara-              Zetkin-Straße.

 

  1. Abrechnungsabschnitt Clara-Zetkin-Straße 8-12  Anlage 2

Der Abrechnungsabschnitt erstreckt sich von der Kurve in Höhe des Flurstücks 8/52 bis zur Einmündung Hugo-Finke-Straße.

 

  1. Abrechnungsabschnitt Clara-Zetkin-Straße 14-18  Anlage 3

Der Abrechnungsabschnitt erstreckt von der Einmündung Hugo-Finke-Straße bis zur Kurve in Höhe des Flurstücks 8/27.

 

  1. Abrechnungsabschnitt Knick Clara-Zetkin-Straße bis zur Max-Reimann-Straße                                                                         Anlage 4

Der Abrechnungsabschnitt erstreckt sich von der Kurve in Höhe des Flurstücks 8/27 bis zur Einmündung in die Max-Reimann-Straße.

 

  1. Abrechnungsabschnitt Gehweg Max-Reimann-Straße  Anlage 5

 Der Abrechnungsabschnitt erstreckt sich von der Einmündung in die Thomas- Müntzer-Straße (Flurstück 14) bis zur Sanierungsgrenze Wieck (östliche Grenze               des Flurstückes 9).

 

 

  1. Die Hugo-Finke-Straße ist ebenfalls im Ausbauprogramm mitinbegriffen.

Sie erstreckt sich von der Einmündung in die Max-Reimann-Straße bis zum Übergang in die  Clara-Zetkin-Straße (Anlage 6).

Da sie eine eigenständige Erschließungsanlage darstellt, bedarf es keiner Abschnittsbildung. Die Hugo-Finke-Straße wird in Ihrer gesamten Länge als Anliegerstraße klassifiziert.  Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS anteilige  Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.

Gemäß § 6 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V ist für diese Straße eine Kostenspaltung vorzunehmen, da der Ausbau nicht alle Teileinrichtungen der Erschließungsanlage erfasst. Das Ausbauprogramm umfasst die Teileinrichtungen Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Grunderwerb und Straßenbegleitgrün.

 

  1. Die Abschnitte 1-4 werden in ihrer gesamten Länge als Anliegerstraße klassifiziert.  

Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.

Der Abschnitt 5 wird in seiner gesamten Länge zur Innerortsstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 65 v.H. aufzubringen.

 

  1. Für alle Abrechnungsabschnitte ist eine Kostenspaltung gemäß § 6 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V erforderlich, da der Ausbau nicht alle Teileinrichtungen der Erschließungsanlagen erfasst.

In den Abschnitten 1-4 umfasst das Ausbauprogramm jeweils die Teileinrichtungen Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Grunderwerb und Straßenbegleitgrün.

Im Abschnitt 5 umfasst das Ausbauprogramm die Teileinrichtungen selbstständiger Gehweg, Straßenbeleuchtung, Grunderwerb und Straßenbegleitgrün.

 

Für die Straßenbaumaßnahmen sollen gemäß § 7 Abs. 4 KAG i.V.m. § 7 SABS Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden.“