10.11.2016 - 7.15 Umsetzung und Priorisierung der Maßnahmen der F...

Beschluss:
einstimmig
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         Für die Koordinierung und Umsetzung der in der Fortschreibung der Tourismuskonzeption vorgeschlagenen Maßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, den Projektbeirat zu institutionalisieren. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit der Greifswald Marketing GmbH eine/n verwaltungsinterne/n Umsetzungskoordinator/in zu benennen, in deren/dessen Hauptverantwortung die Überwachung und Koordinierung zur Umsetzung der Maßnahmen liegt.

 

       Die Verwaltung berichtet mindestens einmal im Jahr im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur über den Sachstand zur Umsetzung der Maßnahmen der Tourismuskonzeption.

 

     Zur zielführenden Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen schlägt der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur folgende Priorisierung von Maßnahmen vor und leitet weitere, der touristischen Entwicklung dienende, ergänzende Aktivitäten ab:


 

(a) Touristische Entwicklung Eldena Wieck (Handlungsfeld 3, Maßnahme 10)

 

  • Neben den aufgeführten Maßnahmen in der Tourismuskonzeption soll die städtebauliche und touristische Entwicklung der Gebiete in Eldena und Wieck unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit und der aktiven Akteure vor Ort erfolgen. Insbesondere die städtebauliche Entwicklung des Bereichs der Südmole inklusive dem Anlegerplatz für die Greif und dem Strandbad sollen in die Planungen einbezogen werden. Ziel ist eine ganzheitliche Überplanung des Gebiets um touristische Potentiale zu heben. Hierbei soll ein Fokus auf den Wassersport gelegt werden, für dessen Akteure eine deutliche Verbesserung der Infrastruktur Zielstellung sein muss.

 

(b) Produktentwicklungen MICE, Kongresse und Tagungen in Greifswald

 

  • Unter der Maßgabe, dass zusätzliche Hotelkapazitäten im Bereich des Kongress- und Tagungstourismus geschaffen werden, soll die Vermarktung und Gewinnung von Kongressen und Tagungen  in vertiefter Kooperation mit der Universität und den weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen der Stadt erfolgen. Hierbei sollte die Verwaltung prüfen, inwieweit ein gemeinsam zu realisierendes Kongress- und Tagungsbüro umsetzbar ist. Die Prüfung sollte durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Greifswald Marketing GmbH erfolgen. Bei positiver Resonanz der möglichen Kooperationspartner soll bis Ende 2017 ein entsprechendes Konzept vorliegen, dass der Bürgerschaft zur Beratung vorgestellt wird.

 

(c) Aufwertung Museumshafen Greifswald (Handlungsfeld 3, Maßnahme 9)

 

  • Der Museumshafen hat in den letzten Jahren eine erhebliche Aufwertung erfahren, die touristische Infrastruktur hat jedoch gegenüber der städtebaulichen Entwicklung noch erhebliche Entwicklungspotentiale. Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Museumshafens (maritime, jugendlicher Charakter) sowohl für den örtlichen Tourismus als auch für die einheimische Bevölkerung, wird der Verwaltung empfohlen, die weitere touristische Entwicklung in einem ganzheitlichen Konzept unter Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Dabei soll das zukünftige Gebiet im Bereich des B-Plans 55 miteinbezogen werden. Die Verwaltung soll hierfür prüfen, inwieweit die vertiefte Prüfung und das Beteiligungsverfahren ggf. durch externe Beratung unterstützt werden sollte. Der Prozess zur touristischen und städtebaulichen Aufwertung sollte unter Einbezug aller relevanten Akteure Ende 2018/Anfang 2019 abgeschlossen werden.

 

(d) Produktentwicklungen für Kulturtourismus, Jugendtourismus u. Maritimen Tourismus

 

  • Als zukünftige Zielgruppen für die Universitäts- und Hansestadt wurden der Kulturtourismus, der Jugendtourismus, der maritime Tourismus und der stark wissenschaftlich geprägte Kongress- und Tagungstourismus identifiziert. Um vor allem den ersten drei Zielgruppen gerecht zu werden, soll die Greifswald Marketing GmbH mit den jeweils relevanten Akteuren eine gemeinsame Produktentwicklung voranzutreiben. Der Prozess soll durch die Verwaltung unterstützt werden. Aktuell werben die jeweiligen Akteure vor allem eigenständig und können nur schwer zielgruppenübergreifend Produkte anbieten. Dies liegt vor allem daran, dass die Kooperation zwischen den Akteuren oft nicht vollständig greift.  Hier müssen die Stadtverwaltung und insbesondere die Greifswald Marketing GmbH ansetzen und als Plattform und Kooperationsnetzwerk für die jeweiligen Akteure fungieren. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Greifswald Marketing GmbH entsprechend der in der Tourismuskonzeption festgehaltenen Zielgruppen Produktentwicklungsworkshops zu koordinieren und durchzuführen. Der Prozess sollte umgehend begonnen werden und kontinuierlich fortgesetzt werden. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit gemeinsam entwickelte Produktentwicklungen durch Kooperationsvereinbarungen institutionalisiert und verstetigt werden können.

 

(e) Radtourismus und touristische Infrastruktur für Radtourismus

 

Der steigenden Bedeutung des Radtourismus soll durch einen verstärkten Einsatz für die radtouristische Infrastruktur Rechnung getragen werden. Hierfür wird der Oberbürgermeister beauftragt, gemeinsam mit umliegenden Gemeinden, dem Landkreis und der Landesregierung die Infrastruktur für Radtourismus zügig auszubauen und zu verbessern. Hierzu zählen insbesondere die Einbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs in die radtouristische Infrastruktur, der Ausbau der Beschilderung von bereits vorhandenen fahrradtauglichen Strecken, die Instandhaltung von bestehenden fahrradtauglichen Strecken und die ADFC-Zertifizierung des Ostseeküstenradweges. Die Verwaltung wird gebeten, in einem Positionspapier die für sie zentralen Infrastrukturmaßnahmen für den Radtourismus zu benennen und gleichzeitig aufzuzeigen, wie die Maßnahmen mit den jeweiligen Akteuren umgesetzt werden können. Die Verwaltung legt ihre Pläne in der zweiten Jahreshälfte 2017 zur Diskussion innerhalb der bürgerschaftlichen Gremien vor.“