10.10.2016 - 6.3 Aufgabenübernahme durch die Stadt und Änderung ...

Beschluss:
einstimmig
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Die Bürgerschaft beschließt, dass

 

1. die Betreibung des Strandbades Eldena und die Verwaltung des dazugehörigen Geländes vom Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif auf die Stadt- in den Zuständigkeitsbereich des Immobilienverwaltungsamtes- zurückübertragen wird.

 

2. die Eigenbetriebssatzung hinsichtlich des Gegenstandes- wie in Anlage 1 dargestellt- geändert wird.    “

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