10.01.2017 - 9 Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner

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Wortprotokoll

        Es wird der Zustand von Gehweg und Straße im Bereich des Eckgrundstückes Hainstraße/An der Silberpappel bemängelt. Die Grundstückshecke ist verwildert und eine ordnungsgemäße Reinigung der Verkehrsflächen findet nicht statt. Es sind bereits Schäden am Gehwegpflaster durch Verunkrautung erkennbar.
Die Verwaltung wird gebeten, ggf. ordnungsrechtlich gegen den Eigentümer des Grundstücks (leerstehendes Gebäude, ehemals Hygieneinstitut) vorzugehen.

        Bemängelt wird allgemein die Höhe und/oder die Breite von Grundstückshecken, die die Begehbarkeit von Gehwegen beeinträchtigen und die Beachtung des Straßenverkehrs behindern.
Herr Kaiser empfiehlt, dass bei der Frühjahrsbegehung die auffälligen Stellen erfasst und die jeweiligen Grundstücke der Verwaltung benannt werden sollen.

        An der Einmündung der Rostocker Straße in die Wolgaster Landstraße ist besonders in den Morgenstunden eine Ausfahrt in beide Richtungen erheblich behindert. Die Einrichtung einer Tempo-30-Regelung könnte Erleichterung schaffen.
Die Verwaltung wird gebeten, das tatsächliche Fahrverhalten durch Messung festzustellen und ggf. eine Geschwindigkeitsminderung anzuordnen.

        An der Einmündung der Rostocker Straße in die Wolgaster Landstraße wird mit der Schaffung einer neuen Zufahrt zum Campingplatz eine Kreuzungsanlage und damit eine neue Verkehrssituation entstehen. Bei der Entwicklung des Bebauungsplanes „Campingplatz“ muss dem Rechnung getragen und eine geeignete Form für den Kreuzungsbereich (z.B. Kreisverkehr) gefunden werden.

        In der Rostocker Straße gibt es eine Vielzahl von Schlaglöchern (Frostschäden), insbesondere an Stellen, wo die Fahrbahndecke zu Arbeiten an Versorgungsleitungen aufgebrochen, jedoch nicht ordentlich wiederhergestellt wurde.
Die Verwaltung wird gebeten, die Schlaglöcher regelmäßiger zu beseitigen.

        In Eldena endet die Leinenpflicht für Hunde, stadtauswärts gesehen, im Bereich Schwarzer Weg/Herzog Bogislaw-Weg. Dahinter ist ein vermehrter Hundebesuch auffällig und damit auch eine vermehrte Verunreinigung mit Hundekot. Verständlicherweise wird die Pflicht zur Beseitigung von den weiter entfernt von ihren freilaufenden Hunden befindlichen Haltern nicht so wie üblich ernst genommen.
Das Ordnungsamt wird gebeten, durch Änderung der einschlägigen Satzung die Leinenpflicht auf das gesamte bewohnte Gebiet im Ortsteil auszudehnen.