10.01.2017 - 7 Verpflichtung der Mitglieder der Ortsteilvertre...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten stellvertretenden Vorsitzen und die weiteren Mitglieder der Ortsteilvertretung Eldena auf die Erfüllung der sich aus der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und aus der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ergebenden Pflichten.