10.01.2017 - 7 Verpflichtung der Mitglieder der Ortsteilvertre...

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten stellvertretenden Vorsitzen und die weiteren Mitglieder der Ortsteilvertretung Eldena auf die Erfüllung der sich aus der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und aus der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ergebenden Pflichten.

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1461&TOLFDNR=52986&selfaction=print