25.04.2017 - 5 Kontrolle der Beschlüsse, Anregungen und Empfeh...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zu TOP 9.3 der Sitzung 06/16 am 10.01.2017:

Fahrzeuggeschwindigkeit Wolgaster Landstraße, Höhe Einmündung Rostocker Straße

Die OTV hatte angeregt, für diesen Bereich die Tempo-30-Regelung anzuordnen.

 

Der OTV liegt die Stellungnahme vom 10.04.2017 aus dem Tiefbau- und Grünflächenamt vor, wonach eine Messung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit erfolgt sei. Die Auswertung stehe noch aus. Änderungen würden entsprechend dem Ergebnis und bei Notwendigkeit umgesetzt.

 

Die OTV Eldena hat sich seit mehreren Jahren dafür eingesetzt, eine generelle Tempo-30-Regelung für die gesamte Ortsdurchfahrt Eldena zu erreichen. Aus den dabei gewonnenen Erfahrungen ist der OTV bekannt, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in keiner Weise zuständig ist, derartige straßenverkehrsrelevante Änderungen im Zuge der als Landesstraße klassifizierten Ortsdurchfahrt anzuordnen und umzusetzen. Insoweit wird das Versprechen des Tiefbau- und Grünflächenamtes als untauglicher Versuch einer beschwichtigenden Hinhaltung angesehen.

Die Verwaltung wird deshalb gebeten, die zuständige Landesbehörde zu ersuchen, das Thema baldmöglichst vor Ort mit der OTV im Rahmen einer OTV-Sitzung oder in einer gesonderten geeigneten Veranstaltung zu erörtern.

 

Zu TOP 4.3 der Sitzung 06/17 am 28.02.2017:

Gehölzpflege im Zuge des Geh- und Radweges „Kleinbahndamm“

Bemängelt wurde, dass die wegbegleitende Bepflanzung des Geh- und Radweges „Kleinbahndamm“ (Dornengehölze) mangelhaft bzw. überhaupt nicht gepflegt wird.

 

Der OTV liegt die Stellungnahme vom 07.04.2017 aus dem Tiefbau- und Grünflächenamt vor, wonach es sich nicht um einen Geh- und Radweg handele, sondern um einen Trampelpfad in einer Grünfläche.

Da irrt sich Herr Schick. Der Weg ist im angesprochenen Abschnitt in Umsetzung des B-Planes „Eichenbrink“ tatsächlich komfortabel als Geh- und Radweg ausgebaut worden.

Und zwischenzeitlich, festgestellt bei der Frühjahrsbegehung am 25.04.2017, hat auch eine Gehölzpflege stattgefunden.

Anmerkung: Der angesprochene komfortabel ausgebaute Weg entlang der Rückseiten der Grundstücke Rostocker Straße und der Grundstücke „Eichenbrink“ endet abrupt dort, wo der Herrn Schick bekannte „Trampelpfad“ (Kleinbahndamm im Zuge Eichenbrink) beginnt. Für diesen Weg (logische Fortsetzung des Geh- und Radweges in Richtung Friedrichshagen und Groß Schönwalde) ist tatsächlich niemand zuständig, der Leistungen irgendwelcher Art vorsieht.