16.01.2017 - 7.1 2. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebühre...

Beschluss:
mit Änderungen
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Wortprotokoll

Herr Lerm tritt 18:58 Uhr der Sitzung bei.

 

In dem Gespräch werden die Änderungen in der Satzung behandelt. Unter anderem das schlichte „Vergessen“ für eine Begleichung der Elternbeiträge und dem folgendem Lastschrifteinzugsverfahren, die Vorverlegung der Fälligkeit der Beiträge auf den Monatsanfang sowie die stundenweise Betreuung von Gastkindern.

 

Herr Lerm erläutert, dass mehr als 300 Personen Sorgeberechtigte regelmäßig in Verzug sind und somit mehr als 200 TEUR aufliefen, die immer sehr aufwändig abgearbeitet werden müssen. Das Lastschrifteinzugsverfahren dient auch als Unterstützung für die Eltern, um solche Situation im Vorfeld zu vermeiden. Der Anfang eines Monats wird zudem als bester Zeitpunkt für die Abgabe der Beiträge angesehen, da bei den meisten Sorgeberechtigten dann die höchste Liquidität gegeben ist.

 

Zum Thema Gastkinder erklärt Herr Lerm, dass momentan 15 bis 25 Kinder im Monat betreut werden. Aktuell wurde ein Kooperationsvertrag mit dem Friedrich-Löffler-Institut abgeschlossen und somit werden es noch mehr werden.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich über den günstigsten Umstellungszeitpunkt für den Zahlungszyklus der Elternbeiträge und einigen sich auf den 01.09.2017.

 

Es wird über die Vorlage abgestimmt mit dem Zusatz:

 

§ 9 Abs. 1 Satz 2 tritt erst zum 01.09.2017 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen

  1 Stimmenthaltung