03.04.2017 - 7.17 Stellungnahme der Bürgerschaft der Universitäts...

Beschluss:
namentliche Abstimmung
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erkennt das alleinige Recht der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald an, aufgrund der Hochschulautonomie über den Namen der Universität zu entscheiden.
  2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erkennt an, dass der Großteil der Greifswalder Bürgerinnen und Bürger die Beibehaltung des Namens Ernst Moritz Arndt für die Universität befürwortet.
     
  3. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald würde es begrüßen, wenn die Mitglieder des Senats und des erweiterten Senats der Ernst-Moritz-Arndt Universität vor einer abschließenden Entscheidung über die Beibehaltung oder Ablegung des Namensbestandteils „Ernst-Moritz-Arndt“ mit den Mitgliedern der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in einen Dialog eintreten würden. Dieser Dialog sollte unter anderem die Bedeutung des jetzigen Universitätsnamens für einen Großteil der Bürger Greifswalds, der Region und ganz Vorpommerns zum Inhalt haben. Das legt auch die Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt Universität im §1 (1) nahe, wo es heißt: „Sie fühlt sich der Geschichte und Kultur Vorpommerns verpflichtet“.
     
  4. Die Bürgerschaft greift die Anregung des Senates auf und beauftragt das Präsidium der Bürgerschaft mit den Gremien der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald sowie in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister die Etablierung eines ‚runden Tisches' zu veranlassen. Folgende Schwerpunkte und Vorschläge sollen im Rahmen des runden Tisches diskutiert werden:

◦ Erarbeitung eines Vorschlags für ein öffentlichen Forums
◦ gemeinsame Ausrichtung einer Ausstellung zum Leben und Wirken von Ernst Moritz Arndt durch die Universität und die Stadt
◦ Erarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung der weiteren Zusammenarbeit zwischen Universität und Stadt, die in eine Novelle der Kooperationsvereinbarung aus dem Jahre 2001 münden sollen.
 

  1. Die Bürgerschaft spricht sich für die Fortsetzung der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Wirkens Ernst Moritz Arndts und seiner Rezeption aus. Zu diesem Zwecke schlägt die Bürgerschaft vor, in Zusammenarbeit mit der Universität eine wissenschaftliche Tagung auszurichten.
     

Die Bürgerschaft fordert alle Beteiligten auf, in der aktuellen Debatte zur Namensgebung der Universität einen respektvollen und konstruktiven Umgang miteinander zu wahren. “