22.05.2017 - 6.4 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 65 - Grimmer...

Beschluss:
einstimmig
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 65 – Grimmer Straße – wie folgt:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 65 – Grimmer Straße – soll gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 i. V. m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden.

Ziel ist es, eine Teilfläche der privaten Grünfläche des Flurstücks 3/11 umzuwandeln in eine allgemeine Wohngebietsfläche unter Beibehaltung der Festsetzungen und Gestaltungsmerkmale des bestehenden Bebauungsplans Nr. 65 - Grimmer Straße -.

2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

3. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 13a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.“