22.05.2017 - 6.5 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkauf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 22.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- mehrheitlich
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße - wie folgt:
- In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße -, Beschluss-Nr. B200-08/15 vom 20.07.2015, wird die Plangrenze, wie im Entwurf des o.g. Bebauungsplans (Anlage 1) dargestellt, geändert.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 - Einkaufszentrum Grimmer Straße – (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des o.g. Bebauungsplans (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des o.g. Bebauungsplans, einschließlich dessen Begründung, zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße – und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen. “