22.05.2017 - 6.5 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkauf...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße - wie folgt:

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße -, Beschluss-Nr. B200-08/15 vom 20.07.2015, wird die Plangrenze, wie im Entwurf des o.g. Bebauungsplans (Anlage 1) dargestellt, geändert.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 - Einkaufszentrum Grimmer Straße – (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  3. Der Entwurf der 1. Änderung des o.g. Bebauungsplans (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des o.g. Bebauungsplans, einschließlich dessen Begründung, zu beteiligen.

Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße – und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen. “

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