22.05.2017 - 6.11 Änderung der Hauptsatzung betreffend die Ortste...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass auf der Grundlage von § 46 Absatz 7 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern der § 21 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 06. Oktober 2016 um folgende Absätze zur Handhabung eines sogenannten OTV-Budgets ergänzt wird:

 

Absatz 6

Die Ortsteilvertretungen entscheiden im Rahmen der ihnen von der Bürgerschaft nach Abs. 7 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel (OTV-Budget) über kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen.

 

Absatz 7

Die Bürgerschaft beschließt mit dem jeweiligen Haushalt die Höhe des Gesamtumfanges des OTV-Budgets. Dieser Gesamtumfang wird dann nach der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht über einen von der Bürgerschaft festzulegenden Verteilungsschlüssel den Ortsteilvertretungen zur Verfügung gestellt. Der Verteilungsschlüssel ist unter Berücksichtigung des Umfanges der in dem Ortsteil vorhandenen Aufgaben und Einrichtungen sowie der Anzahl der in ihm wohnenden Einwohner festzusetzen. Vor der Festlegung des Verteilungsschlüssels sind die Ortsteilvertretungen zu hören.““