22.05.2017 - 6.9 Veröffentlichung von namentlichen Abstimmungen ...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zukünftig das Abstimmungsergebnis von namentlichen Abstimmungen aus öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft im Sinne von § 31 Abs. 2 Satz 5 KV M-V, §§ 9 Abs. 3 Buchst. j), 12 Abs. 1 Buchst. n) GO BS, einschließlich des im Sitzungsprotokoll festgehaltenen Abstimmungsverhaltens der einzelnen Bürgerschaftsmitglieder im jeweils nächsten auf die Abstimmung folgenden Stadtblatt zu veröffentlichen.“

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1554&TOLFDNR=54845&selfaction=print