03.07.2017 - 5.8 Bebauungsplan Nr. 13 – Am Elisenpark –, Entwurf...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 - Am Elisenpark -  wie folgt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 – Am Elisenpark – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 – Am Elisenpark – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum o.g. Entwurf einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 13 – Am Elisenpark – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekanntzumachen.