17.07.2017 - 8.10 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Univ...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes – Beschluss-Nr. B531-19/17 vom 03.04.2017-, wird die Plangrenze wie im Entwurf der Planzeichnung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, sowie in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich sowie im Internet bekannt zu machen.“

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1556&TOLFDNR=55389&selfaction=print