17.07.2017 - 8.4 Änderung des Beschlusses B279-11/16 zur Übertra...

Beschluss:
einstimmig
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderung und Ergänzung in Punkt 2. des Beschlusses B279-11/16 vom 28.01.2016:

 

Sie beschließt,

zum 01.01.2016 die Zuordnung der ca. 803 m² großen Teilfläche (Anlage 1, Lageplan) des Flurstücks 74/3 der Flur 1 in der Gemarkung Wieck ,die mit dem „Schipp in“ bebaut und vom Seesportzentrum Greif genutzt wird (Am Hafen 3), zum Anlagevermögen des Seesportzentrum Greif (vorher STZ) sowie die Zuordnung zweier Teilflächen des Flurstückes 66/23 mit einer Größe von 117 m² und 87 m² (Anlage 1, Lageplan) zum Anlagevermögen des Seesportzentrum Greif (vorher STZ) inklusive Sonderposten zu den auf diesen Zeitpunkt fortgeschriebenen Werten der Eröffnungsbilanz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 2).“

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