17.07.2017 - 8.11 Bebauungsplan Nr. 55 – Hafenstraße – der Univer...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 55 - Hafenstraße – (Entwurf, 2. Durchgang) wie folgt:

 

  1. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplanes Nr. 55 - Hafenstraße - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht, einschließlich der Anhänge (Anlage 2), werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplanes Nr. 55 - Hafenstraße - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anhänge (Anlage 2) sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplanes Nr. 55 - Hafenstraße - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplanes Nr. 55 - Hafenstraße - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) und dessen Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anhänge (Anlage 2) ist ortsüblich bekannt zu machen.“