17.07.2017 - 8.14 Bebauungsplans Nr. 113 - KAW-Gelände Süd-Ost -;...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost – wie folgt:

  1. Für das Gebiet süd-östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 98 - KAW-Gelände - an der Bahnhofstraße soll gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
    Ziel des Bebauungsplans ist die städtebauliche Neuentwicklung und Wiedernutzbarmachung des im Bereich einer vorhandenen Siedlungsstruktur liegenden Areals, welches sich z. Z. als innerstädtische Wirtschaftsbrache darstellt.
  2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 13a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.“