17.07.2017 - 8.19 Vorschläge zu einem Maßnahmeplan der Universitä...

Beschluss:
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Zur Erarbeitung eines gemeinsamen Maßnahmeplans des Landes MV und der Universität- und Hansestadt Greifswald schlägt die Bürgerschaft nachfolgende Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf dem Wohnungsmarkt in Greifswald vor:

 

A) Vorschläge zu Maßnahmen seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern

1. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert längerfristig einen sozialen Wohnungsbau.

2. Das Land Mecklenburg-Vorpommern intensiviert die Förderung des sozialen Wohnungsbaus als Zuschussförderung.

3. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert zusätzlich auch die energetische Sanierung für neuen sozialen Wohnraum.

4. Das Land Mecklenburg-Vorpommern informiert die Stadt auch über Zielsetzungen und Verwertungspläne landeseigener Liegenschaften in Greifswald.

5. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt im Veräußerungsfall von Landes-Liegenschaften in Greifswald eine vergünstigte Abgabe zum Zweck der Schaffung von sozialen bzw. bezahlbaren Wohnraums.

6. Das Land Mecklenburg-Vorpommern prüft den Einsatz von Fehlbelegungsabgaben, welche die Differenz zur ortsüblichen Vergleichsmiete umfassen.

7. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stockt die einzelnen Förderbeträge der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial – WoBauSozRL M-V) auf.

8. Das Land Mecklenburg-Vorpommern legt ein langfristiges Förderprogramm für

studentisches Wohnen auf.

 

B) Vorschläge zu Maßnahmen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

1.) Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald entwickelt basierend auf den Vorschlägen der AG Bezahlbares Wohnen (Punkte 3.1 - 3.13; 4.1 – 4.3) bis Ende 2017 und den Ergebnissen des Workshops „Bezahlbares Wohnen“ (September 2016) eine Kommunale Wohnraumförderrichtlinie in der alle Akteure auf dem Greifswalder Wohnungsmarkt eingebunden sein werden.

2.) Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald nutzt das Baugebiet Hafenstrasse (B-Plan 55) als Modellgebiet für bezahlbares Wohnen und sozialen Wohnungsbau.

3.) In Umsetzung der Rahmenplanung „Innenstadt“ entwickelt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald weitere Instrumente zur Förderung bezahlbaren Wohnens und sozialem Wohnungsbau (z.B. via Grundstücksvergabe, Belegungsrechte, Verbilligung, Förderung neuer Formen des Wohnens etc.) auch in bislang bestehenden Baulücken und anstehenden Sanierungsvorhaben.

4.) Die Erfahrungen des Modellgebietes Bezahlbarer Wohnraum Hafenstrasse werden ggf. auch für die Entwicklung des Baugebietes Verlängerte Scharnhorststraße (B-Plan 114) berücksichtigt werden.

5.) Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erarbeitet eine Verbilligungsrichtlinie zur Veräußerung kommunaler Liegenschaften auch unter dem Verkehrswert zur Förderung bezahlbaren Wohnens und sozialem Wohnungsbau. Eine Diskussionsgrundlage dazu liegt vor (DS-Nr. 06/1016).

6.) In Umsetzung des ISEK2030plus wird die Stadt bis 2030 bis zu 3.000 neue Wohnungen errichten. Dazu werden u.a. im Geltungsbereich des B-Plans 13 ca. 450 WE, im Geltungsbereich des B-Plans 55 ca. 550 WE (z.T. mit verpflichtenden Mindestanteilen für bezahlbaren und sozialen Wohnraum) und im Geltungsbereich des B-Plans 114 ca. 500 WE geschaffen. Mittelfristig werden ca. 1.500 WE bereitgestellt. Darüber hinaus sind mittels weiteren anstehenden B-Plänen noch weitere > 500 Wohnungen mittelfristig entwickelbar.

 

C) Vorschläge zur Initiierung von Maßnahmen durch die Bundesregierung

C) 1. Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt sich gegenüber der Bundesregierung für eine Verstetigung des sozialen Wohnungsbaus auch über das Jahr 2018 hinaus ein.

C) 2. Das Land Mecklenburg Vorpommern setzt sich gegenüber der Bundesregierung für die Einführung einer Investitionszulage für den frei finanzierten Wohnungsbau ein.

C) 3. Das Land Mecklenburg Vorpommern setzt sich gegenüber der Bundesregierung für die  Vereinfachung der baurechtlichen Vorgaben sowie die Förderung von Wohneigentum durch Bund und Länder ein.

C) 4 Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass der § 4 des Grunderwerbsteuergesetzes um einen Steuerbefreiungstatbestand für den Erwerb von Grundstücken zum Zwecke der Errichtung von Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau ergänzt wird.

C) 5 Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt sich gegenüber der Bundesregierung für die Einführung eines Familienbaugeldes ein.