05.10.2017 - 8.3.5 Erarbeitung einer Kleingartenkonzeption zur zuk...

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Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der AG Kleingärten eine Richtlinie zur „Stabilisierung und Förderung des Kleingartenwesens in Greifswald“ (Kleingartenkonzeption) zu erarbeiten und der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.
  2. Die Bürgerschaft ruft eine AG Kleingärten ins Leben, welche die Mitglieder der bisherigen AG Kleingärten sowie jeweils einen Vertreter der Bürgerschaftsfraktionen umfasst. Die AG berichtet dem Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung sowie dem Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend fortlaufend.
  3. Die Kleingartenkonzeption bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung des KIeingartenwesens im Stadtgebiet.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Greifswald e.V. eine Vereinbarung zur Umsetzung der Kleingartenkonzeption im Stadtgebiet auszuhandeln und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Kleingartenkonzeption wird nach sieben Jahren evaluiert und ggf. in angepasster Form fortgeschrieben.“