06.11.2017 - 6.9 Strandbad Eldena

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürger-meister zu prüfen, welche Folgerungen sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14. September 2017 in dem Verfahren 10 C 7.16 für das Strandbad Eldena ergeben. Dabei sind insbesondere die Frage der Erhebung des Eintritts und des ungehinderten Zugangs zum Strandbad zu prüfen.“

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