30.06.2008 - 5.4 Berechnung der Abfallgebühren auf der Basis von...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

 

1. Neue Rahmenbedingungen für die Erstellung einer neuen Abfallgebührensatzung             

 

1.1                   Die Abfallgebühren werden, beginnend ab dem 01.01.2009, auf der Basis von Grund – und Leistungsgebühren berechnet.

 

1.2                   Der Entwurf einer solchen neuen Gebührensatzung ist den Bürgerschaftsgremien bis September/ Oktober 2008 vorzustellen.

 

1.3                   Für Sperrmüll: Sperrmüll aus privaten Haushalten wird auf schriftliche Anforderung

1x jährlich ohne zusätzliche Gebühren abgeholt.

 

Weiterhin soll 1x jährlich eine Selbstanlieferung möglich sein (näheres regelt die Satzung)

 

1.4 Für Bioabfälle: Die Anlieferung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist in der Grundgebühr enthalten.

Die Anlieferung von Firmen, Garten- und Landschaftsbetrieben und anderen gewerblichen Anlieferern  ist kostenpflichtig.

Für Garten- und Landschaftsbetriebe, die vertragliche Vereinbarungen mit der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH und der Wohnungsbaugenossenschaft eG bezüglich der Grünflächenpflege vor Mietergrundstücken abgeschlossen haben, gilt eine Sonderregelung.

 

2. Für die Anlieferung von Restabfallkleinmengen sind ab 2009 für Mengen bis 200kg 10€ zu entrichten.

 

3. Die AGAP setzt ihre Tätigkeit fort, um die abfallwirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des neuen Gebührenmodells zu analysieren, um die Kommunikation mit den Wohnungsgesellschaften weiter zu entwickeln und um die Einführung eines Verwiegesystems ab 2011/2012 zu diskutieren.