30.06.2008 - 5.11 Ergänzungssatzung Nr. 2 - Westlich Loitzer Land...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – wie folgt:

1. Für das Gebiet westlich der Loitzer Landstraße, Flurstücke 8, 10/1, 10/2, 11, 12 und teilweise Flurstück 9 der Flur 18 sowie teilweise Flurstück 277 der Flur 17 der Gemarkung Greifswald, soll eine Ergänzungssatzung (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) nach § 34 Absatz 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Mit der Planung wird das Ziel angestrebt, diese Flächen in den Innenbereich, d.h., in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, einzubeziehen. Damit wird eine bauliche Nutzung der Flächen nach § 34 BauGB und die Ergänzung der vorhandenen Straßenrandbebauung ermöglicht.

 Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – (Anlage 1) sowie deren Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – (Anlage 1) sowie deren Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 34 Absatz 6 i.V.m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 34 Absatz 6 i.V.m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

 Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – und dessen Begründung ist ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

 

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