22.02.2018 - 7.9 Einführung ökologischer Baubegleitung

Beschluss:
mehrheitlich
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  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass Bauvorhaben auf dem Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald künftig mit unabhängiger ökologischer Baubegleitung durchgeführt werden, wenn durch das Bauvorhaben Bäume betroffen sind, die gemäß der §§ 18 oder 19 des Gesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) oder der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Baumschutzsatzung) geschützt sind.

Nach Abschluss jedes Bauvorhabens ist der Genehmigungsbehörde über die ökologische Baubegleitung zu berichten.“