19.03.2018 - 5.15 Reduktion der Verwendung von Glyphosat, Fiproni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Sitzung:
-
Hauptausschuss
- Gremium:
- Hauptausschuss (HA)
- Datum:
- Mo, 19.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- auf TO der BS gesetzt
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald initiiert einen Maßnahmeplan mit dem Ziel, bis zum 31. 12. 2020 auf den ihr gehörenden Flächen den Einsatz von die Biodiversität gefährdenden Insektiziden und Pestiziden so weit wie möglich, letztlich bis hin zur Nichtverwendung zu reduzieren.
Der Maßnahmeplan wird in Zusammenarbeit mit und zur Förderung von bereits bestehenden Initiativen, die in dieser Richtung arbeiten, wie z. B. der Greifswalder Agrarinitiative, abgestimmt erarbeitet. Ebenfalls hinzuzuziehen sind Umweltschutzverbände wie z. B. der BUND, der NaBu und betroffene Verbände wie z. B. der der Imker_innen. Ein Entwurf eines solchen Maßnahmeplans ist den Bürgerschaftsgremien bis zum Dezember 2018 zur Behandlung vorzulegen.
Personell und/oder zur regelmäßigen Information sind die bürgerschaftlichen Gremien (u.a. Umweltausschuss) einzubeziehen.
1. In einem ersten Schritt wird ermittelt, welche die Biodiversität gefährdende Mittel - z. B. Glyphosat, Neonicotinoide, Fipronil und andere Herbizide, Pestizide, Biozide, Insektizide, Rodentizide (die Liste ist damit nicht abgeschlossen) - auf den der UHGW gehörenden Flächen zum Einsatz kommen (Termin: Juni 2019).
2. Ferner ermittelt die UHGW die auf stadteigenen Flächen tätigen Akteure, die in den Maßnahmeplan einbezogen werden sollten (Termin: Dezember 2018).
3. In einem weiteren Schritt sucht die UHGW das Gespräch mit betroffenen juristischen und natürlichen Personen auch außerhalb der stadteigenen Flächen mit dem Ziel, sie in den Maßnahmeplan einzubeziehen
4. Unabhängig von der Entwicklung des Maßnahmeplans enthalten Neuverträge mit Pächtern, Nutzern und Bewirtschaftern städtischer Flächen ab sofort eine Klausel zur Nichtverwendung von die Biodiversität gefährdenden Stoffen.
5. Die UHGW erstattet der Bürgerschaft bzw. ihren Gremien regelmäßig Bericht über die Entwicklung und die Ergebnisse des Maßnahmeplans.
6. Die verschiedenen Bürgerschaftsgremien sind aufgefordert, sich ebenfalls in die Erarbeitung des Maßnahmeplans einzubringen, denn der Maßnahmeplan wird Umwelt-, Liegenschafts-, Wirtschafts- und Bildungsfragen sowie soziale Aspekte integrativ verbinden müssen.“