12.04.2018 - 8.7 Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hil...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz die Aufnahme der als Anlage aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht und für das Landgericht.“

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