02.07.2018 - 6.6 Stammkapitalerhöhung der Stadtwerke Greifswald ...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 6.6
 
- Sitzung:
 - 
Bürgerschaft
 
- Gremium:
 - Bürgerschaft (BS)
 
- Datum:
 - Mo., 02.07.2018
 
- Status:
 - gemischt (Sitzung abgeschlossen)
 
- Uhrzeit:
 - 19:30
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage der Verwaltung
 
- Federführend:
 - Import
 
- Zuständigkeit:
 - einstimmig
 
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Die in der Jahresbilanz der SWG zum 31.12.2017 ausgewiesene Kapitalrücklage wird i.H.v. € 2.871.836,30 und die ausgewiesene Gewinnrücklage wird i.H.v. € 9.128.163,70 in Stammkapital umgewandelt. Das Stammkapital der SWG erhöht sich somit von bisher
€ 23.000.000,00 um € 12.000.000,00 auf € 35.000.000,00.
2. Die Kapitalerhöhung wird wie folgt ausgeführt:
a) Der Nennbetrag des von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehaltenen Geschäftsanteils i.H.v. € 23.000.000,00 wird um € 12.000.000,00 auf € 35.000.000,00 erhöht.
b) Der erhöhte Geschäftsanteil ist vom Beginn des bei der Kapitalerhöhung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.
3. § 4 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet zukünftig wie folgt: "Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 35.000.000,00 (in Worten: Euro fünfunddreißigmillionen)."
4. Die Beschlüsse sind in einer notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister umzusetzen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) vom Wirtschaftsprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierter Jahresabschluss 2017,
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 durch die Gesellschafterversammlung nach Empfehlung des Aufsichtsrates.“
