13.09.2018 - 6.13 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Unive...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Entwurfsbeschlusses zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans, Beschluss-Nr. B582-21/17 vom 17. Juli 2017, wird die Plangrenze wie im Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Der Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen, sowie gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich sowie im Internet bekannt zu machen.“