13.09.2018 - 6.17 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkauf...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 6.17
 
- Sitzung:
 - 
Bürgerschaft
 
- Gremium:
 - Bürgerschaft (BS)
 
- Datum:
 - Do., 13.09.2018
 
- Status:
 - gemischt (Sitzung abgeschlossen)
 
- Uhrzeit:
 - 17:30
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage der Verwaltung
 
- Federführend:
 - Import
 
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zur
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße – wie folgt:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.
 
Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
- Aufgrund der §§ 10 und 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2017 (GVOBl. M-V, S. 331), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße –, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
 
- Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße – wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2018 gebilligt (Anlage 3).
 
Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße – gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
