13.09.2018 - 6.20 Beschluss zum Ausbau der Stettiner Straße sowie...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Straßenausbau der „Stettiner Straße“, die Kostenspaltung und die Klassifizierung, um eine rechtssichere Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der gültigen Fassung (SABS) zu gewährleisten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):

 

  1. Die „Stettiner Straße“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan ausgebaut werden.
     
  2. Da nicht alle Teileinrichtungen der „Stettiner Straße“ vom Ausbau betroffen sind, soll eine Kostenspaltung gemäß § 7 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V erfolgen. Das Ausbauprogramm umfasst die Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung, Gehweg, Parkplätze und Straßenbegleitgrün.
     
  3. Die „Stettiner Straße“ wird in ihrer gesamten Länge zur Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 4 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v. H. aufzubringen.
     

Für die Straßenbaumaßnahme können gemäß § 7 Abs. 4 KAG i.V.m. § 8 SABS Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden. Davon wird im vorliegenden Fall abgesehen.“