13.09.2018 - 6.20 Beschluss zum Ausbau der Stettiner Straße sowie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.20
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 13.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Straßenausbau der „Stettiner Straße“, die Kostenspaltung und die Klassifizierung, um eine rechtssichere Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der gültigen Fassung (SABS) zu gewährleisten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):
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Die „Stettiner Straße“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan ausgebaut werden.
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Da nicht alle Teileinrichtungen der „Stettiner Straße“ vom Ausbau betroffen sind, soll eine Kostenspaltung gemäß § 7 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V erfolgen. Das Ausbauprogramm umfasst die Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung, Gehweg, Parkplätze und Straßenbegleitgrün.
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Die „Stettiner Straße“ wird in ihrer gesamten Länge zur Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 4 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v. H. aufzubringen.
Für die Straßenbaumaßnahme können gemäß § 7 Abs. 4 KAG i.V.m. § 8 SABS Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden. Davon wird im vorliegenden Fall abgesehen.“