17.12.2018 - 8.3 Leistungen des Kultur- und Sozialpasses - Absch...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung mit der Verhandlung eines weiteren Vertrages zur Gewährung von städtischen Zuschüssen nach § 3 Satz 1 der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Vertragliche Zielstellung ist der Ausgleich von Mindererträgen des Leistungserbringers für nachfolgenden Leistungsumfang:

 

Nr.

Leistungserbringer

Leistungsumfang

1

Tierpark Greifswald e.V.

Ermäßigung entsprechend der Eintrittspreise

 

Der Vertrag mit dem Leistungserbringer nach Nr.1 soll einen Ausgleich von Mindererträgen durch die Ermäßigung der Eintrittspreise des Tierparks ab dem 01.01.2019 vorsehen.

Der Erhöhung des Haushaltsansatzes  im Produkt-Sachkonto  „Zuschuss KUS“ um

4. 500 € wird zugestimmt. Die vertragliche Gestaltung soll den Ausgleich der Mindererträge unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel stellen, da es sich um eine freiwillige Aufgabe der Universitäts- und Hansestadt Greifswald handelt.“