17.12.2018 - 8.8.1 Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifs...

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TOP 8.8.

 

06/1563.1

B806-31/18

Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Herstellung notwendiger Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung)

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Wilde

. bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Liskow

. sagt, dass sich die CDU-Fraktion für die Änderung der Stellplatzsatzung und für die Ablösebeiträge ausspreche. Jedoch sei sie grundsätzlich dagegen, auch für Fahrradabstellplätze Ablösebeiträge festzulegen. Wo Fahrradabstellplätze benötigt werden, müssten welche errichtet werden. Dies erreiche man jedoch nicht durch Ablösebeiträge.

. beantragt die getrennte Abstimmung der Stellplatzsatzung (PKW) und der Fahrradabstellplatzsatzung. Die Ablöse der Fahrradabstellplätze solle gestrichen werden.

 

Herr Madjarov

. spricht sich für die Aufnahme der Fahrräder in die Satzung aus.

. geht auf den Redebeitrag von Herrn Liskow ein und sagt, dass es durchaus Fälle gebe, in denen die Errichtung von Stellplätzen für Fahrräder nicht umsetzbar sei.

. ist der Meinung, dass auch Angelegenheiten in Angriff genommen werden sollten, zu denen es noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gebe.

. sieht daher kein Risiko bei der Berücksichtigung der Elektromobilität.

 

Herr Kaiser

. antwortet, dass das Einbringen von Lehrrohren, welches dann durch das zuständige Fachamt vom Eigentümer gefordert werde, rechtlich nicht über die Landesbauordnung abgesichert sei. Daher solle dies nicht in die Satzung aufgenommen werden.

 

Frau Dr. Wölk

. bringt den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein.

 

Herr Burmeister

. befürwortet den Änderungsantrag von Herrn Liskow.

. sagt, dass in der letzten Anlage die Rede davon sei, dass auf drei Schüler einer weiterführenden Schule ein Fahrradabstellplatz entstehen solle.

. stellt den Änderungsantrag, dies auf 1:2 zu ändern.

. geht auf den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein und weist darauf hin, dass Punkt 3 beispielsweise für Schulen völlig unnötig sei.

 

Herr Kaiser

. macht darauf aufmerksam, dass die Satzung die Mindestanzahl der herzustellenden Stellplätze regele.

 

Herr Dr. Meyer

. fragt, ob der Änderungsantrag der SPD-Fraktion in einem Fachausschuss behandelt worden sei.

 

Dies wird bestätigt.

 

Herr Madjarov

. informiert, dass der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Forum 17.4 (06/1641) zurückgezogen werde.

 

Frau Socher lässt über den Änderungsantrag von Herrn Liskow abstimmen, dass die Regelung der Ablösung von notwendigen Fahrradabstellplätzen aus der Satzung entfernt werde (§ 7 der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Herstellung notwendiger Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie über die Erhebung von Ablöse-beträgen für notwendige Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung)):

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

mehrheitlich

1

2

 

Frau Socher lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion (06/1594.2) abstimmen:

 

Die Beschlussvorlage 06-1563.1 zur Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Herstellung notwendiger Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung) bzw. die Satzung (Anlage 1 zur Vorlage in der Entwurfsfassung vom 09.10.2018) wird wie folgt geändert:

 

  1. In §3 (Herstellung notwendiger Stellplätze und Fahrradabstellplätze) der Satzung wird hinter Satz (7) ein neuer Satz (8) eingefügt:

 

-           (8) In Ausnahmefällen kann auf schriftlichen Antrag eine Abweichung von der ermittelten Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze abgewichen werden, wenn ein auf das Vorhaben abgestimmtes Mobilitätskonzept für Gebäude der nach LBauO M-V definierten Gebäudeklassen 4 bis 5 einschließlich Sonderbauten vorgelegt und umgesetzt wird.

 

Die Nummerierung der folgenden Sätze wird entsprechend angepasst.

 

 

  1. Anlage 1 der Satzung (Richtzahlen für den Bedarf an Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen) wird folgendermaßen verändert und an die aktuelle EAR Richtlinie (2005) bzw. an die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen/ Arbeitsgruppe Straßenentwurf (2012) ermittelten Bedarfskennwerte angepasst. Dabei wird der überdurchschnittlich hohe Radverkehrsanteil im Modal Split von Greifswald (39%) berücksichtigt.
    (Änderungen sind rot markiert)

 

Nr.

Nutzungsart

Notwendige Stellplätze

Notwendige Fahrrad-abstellplätze

2

Gebäude mit Büro-, Praxis- und Verwaltungsräumen

2.2

Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen u.ä.)

1 je 30 m² Nutzfläche

1 je 20 m² Nutzfläche

 

 

  1. In §4 der Satzung wird in Satz (6) Folgendes geändert (Änderungen sind rot markiert):

 

Ein Fahrradabstellplatz muss mindestens eine Fläche von 1,4 m² (2,00 m x 0,70 m) zuzüglich Bewegungsfläche aufweisen. In Fahrradabstellanlagen mit zehn oder mehr Fahrradabstellplätzen ist außerhalb der Bewegungsfläche zusätzlich eine Fläche von 2 m² (pro zehn Fahrradabstellplätze) für Kinder-, Lastenanhänger und Ähnliches vorzusehen.

Fahrradabstellplätze sind so herzustellen, dass sie von der öffentlichen Verkehrsfläche aus verkehrssicher, gut zugänglich, ausreichend beleuchtet und möglichst ebenerdig barrierefrei – ggf. über Rampen – erreichbar sind. Fahrradabstellplätze, die Wohneinheiten oder Beschäftigten zugeordnet sind, sind mehrheitlich in einem wettergeschützten und abschließbaren Raum zu platzieren.

Fahrradabstellmöglichkeiten sollten müssen über eine Anschlussmöglichkeit für den Fahrradrahmen verfügen. In Gebäuden sind abweichende Abstellmöglichkeiten möglich. Die Regelung für Fahrradabstellplätze in Gebäuden der nach LBauO M-V definierten Gebäudeklassen 3 bis 5 mit Wohnungen bleibt unberührt (§ 48 LBauO M-V).

In Fahrradabstellanlagen mit zehn oder mehr Fahrradabstellplätzen sind mindestens 25% der Fahrradabstellplätze mit verschließbaren Boxen für Fahrradzubehör, wie z.B. Akkus, Fahrradhelme o.ä., auszustatten. Außerdem sind mindestens 25% der Fahrradabstellplätze mit einer Stromzuleitung für die Ladung von Elektro-Fahrzeugen (Steckdose mit mindestens 230 V) zu versehen. Bei der Berechnung ist jeweils auf den vollen Stellplatz aufzurunden.

 

 

  1. §7 der Satzung, Satz (3) ist wie folgt zu verändern (Änderungen sind rot markiert). Anlage 3 der Satzung ist entsprechend anzupassen:

 

Die Höhe des Ablösebetrages richtet sich nach der Anzahl der abzulösenden Stellplätze oder abzulösenden Fahrradabstellplätze und Lage des Vorhabens. Der zu zahlende Ablösebetrag für jeden nicht geschaffenen, aber notwendigen Stellplatz oder notwendigen Fahrradabstellplatz wird unter Zugrundelegung eines 80 Vomhundertsatzes der durchschnittlichen Herstellungskosten eines Stellplatzes bzw. Fahrradabstellplatzes einschließlich der Kosten des Grunderwerbs wie folgt festgelegt:

 

    je Stellplatz   je Fahrradabstellplatz

In der Gebietszone 1:   11.050,00 Euro   506,00  Euro

In der Gebietszone 2:  6.850,00 Euro   338,00 Euro

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

17

22

3

 

Frau Socher lässt über den Änderungsantrag von Herrn Burmeister abstimmen:

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

mehrheitlich

10

5

 

Frau Socher lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen:

 

@->Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Neufassung der „Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Herstellung notwendiger Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder“ (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung) gemäß Anlage 1.“<-@

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

mehrheitlich

4

5

 

@-><-@