17.12.2018 - 8.2 Beschluss zur Errichtung eines „Inklusiven Schu...

Beschluss:
mit Änderungen
Reduzieren

  1. Der Grundsatzbeschluss der Bürgerschaft zur Erweiterung der Grundschulkapazitäten durch einen Grundschulneubau inklusive Sporthalle vom 06.10.2016 und der Umsetzungsbeschluss zur Errichtung einer Grundschule mit Orientierungsstufe nach Inklusionsstandard einschließlich Hort und Sporthalle am Standort Verlängerte Scharnhorststraße (B-Plan-Gebiet Nr. 114) vom 06.11.2017 werden aufgehoben und durch diesen erweiternden Beschluss ersetzt.

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die notwendigen Erweiterungen von Schulkapazitäten im Bereich der Grundschulen und der Regionalen Schulen, einschließlich des Neubaus einer Zweifeldsporthalle und eines Hortes, zentral an einem Standort, der Verlängerten Scharnhorststraße, in Form eines dreizügigen „Inklusiven Schulzentrums am Ellernholzteich“ (Variante 5) zu realisieren. Der Grundschulteil soll eine Schule mit spezifischer Kompetenz, der Regionalschulteil einschließlich der Orientierungsstufe eine Schule mit flexiblen Bildungsgängen werden. Die neu zu errichtenden Schulen werden entsprechend § 11 (4) SchulG M-V zu einem Schulzentrum verbunden. Der Schulbau wird nach modernen Gesichtspunkten (insb. Empfehlungen der Montag-Stiftung) geplant und soll die Anforderungen des Ganztagsunterrichts, der Inklusion und der Digitalisierung bei der Planung  berücksichtigen. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge zur vorzeitigen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Vorpommern-Greifswald und zur Errichtung der neuen Schulen an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V zu stellen.“