17.12.2018 - 8.6.2 Änderungsantrag zu Beschluss: Ausbau des Knoten...

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TOP 8.6.

 

06/1513

B804-31/18

Beschluss zum Ausbau des Knotenpunktes Ernst-Thälmann-Ring/Makarenkostraße sowie zur Abschnittsbildung, Kostenspaltung und Klassifizierung für die Abrechnung der Straßenbaumaßnahme nach der Straßenbaubeitragssatzung 

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Rodatos

. sagt, dass mit der Umgestaltung des Knotenpunktes drei Ziele verfolgt würden:

-          Aufwertung des Areals

-          Vorbeugung des Konfliktpotenzials verschiedener Verkehrsteilnehmer

-          Verbesserung der Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler

Wenn der Knotenpunkt für 1,7 Mio. EUR umgestaltet werde, müsse gewährleistet werden, dass sich die Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle sicher fühlen.

. bringt den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Forum 17.4 ein. 

 

Herr von Malottki

. hat die Information, dass der Beschluss in dieser Sitzung gefasst werden müsse und keine Zeit verbleibe, eine neue Planung aufzustellen, welche jedoch notwendig werden würde, wenn dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Forum 17.4 zugestimmt werden würde.

. fragt, ob es möglich sei, die Planung zu verändern und einen eigenständigen Radweg einzupflegen.

Der Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde sei es wichtig, dass an dieser Stelle eine Umgestaltung erfolge. Daher solle das Projekt keinesfalls gefährdet werden.

Die SPD-Fraktion würde gern dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Forum 17.4 zustimmen. Sollte dieser jedoch das Projekt gefährden, werde die SPD-Fraktion gegen den Änderungsantrag stimmen und sich bei der Beschlussfassung enthalten.

. bringt den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein.

. bedauert es, dass die Ortsteilvertretung nicht in die Planungen eingebunden worden sei.

 

Frau Hanke

. informiert, dass zwischenzeitlich eine Bürgerbeteiligung im Verkehrsbüro stattgefunden habe. In der Ortsteilvertretung und in Gesprächen mit den anliegenden Schulen seien Wünsche und Hinweise eingegangen, welche – wenn möglich – auch in der folgenden Ausführungsplanung berücksichtigt werden – beispielsweise mehr Bänke an der Bushaltestelle vor der Penny Markt GmbH, andere Blumenauswahl, Standort des Bücherturmes, Instandsetzung der Mauer vor der Penny Markt GmbH, Bodenhülse für einen Weihnachtsbaum, eine behindertengerechte Umgestaltung des Zugangs zum Penny-Markt in Absprache mit dem Eigentümer der REWE Markt GmbH an der Ecke Makarenkostraße/Ernst-Thälmann-Ring usw.

Eine weitere Treppe als Zugang zum Parkplatz lehne REWE, als Eigentümer der Flächen, ab.

Eine wichtige Änderung seit der letzten Sitzung der Bürgerschaft sei, dass im Ernst-Thälmann-Ring ein Radschutzstreifen vorgesehen und eine Spur verbreitert werde.

. verweist auf die Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Fragen aus der Sitzung des Hauptausschusses am 01.10.2018, in der die Planungsgrundsätze für diese Umgestaltung ausführlich erläutert und begründet worden seien.

Eine Vertagung und nochmalige Beratung in den bürgerschaftlichen Gremien würde zu einem weiteren Zeitverzug führen. Eine Umsetzung sei bis Ende 2020/ Anfang 2021 vorgesehen. Bis 2021 könnten die Maßnahmen abgerechnet und die Fördermittel abgerufen werden.

. zieht Vergleiche zwischen der Umgestaltung des Knotenpunktes und der Umgestaltung der Gützkower Straße. Die Verkehrsbelegung der Gützkower Straße sei ungefähr um 2000 Kfz pro Tag höher als in dem jetzt von der Umgestaltung betroffenen Bereich.

 

Herr König

. stellt eine Untersuchung der Versicherer vor, in der geprüft werde, was passiert sei, als das Fahren auf dem Gehweg oder die gehwegbegleitenden Radwege durch die StVO eingedämmt bzw. abgeschafft worden seien. Es zeige sich, dass, nur wenn es einen Rückbau auf dem Gehweg gebe und ein Schutzstreifen installiert werde, die Unfallzahlen sinken.

Aus seiner Sicht sei es kein Vergnügen in der Gützkower Straße auf den Fahrradschutzstreifen zu fahren. Die Streifen seien relativ eng. Rechts würden sich parkende Autos befinden und links werde man überholt. Das Gefühl von Radfahrsicherheit sei hier nicht gegeben.

Es solle eine Lösung gefunden werden, bei der auch Fußgänger geschützt werden. Bei der Umgestaltung des Knotenpunktes solle an alle Verkehrsteilnehmer gedacht werden und eine sichere Lösung entwickelt werden.

 

Herr Burmeister

. ist der Meinung, dass man die Gützkower Straße nicht mit dem Bereich um die beiden Schulen vergleichen könne.

. möchte wissen, ob Punkt 2 des Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Forum 17.4 möglich sei oder nicht.

 

Herr Wilde

. verweist auf die Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Fragen aus der Sitzung des Hauptausschusses am 01.10.2018. Die Aussagen hierin seien eindeutig.

. ist der Auffassung, dass die Gützkower Straße sehr wohl mit dem Knotenpunkt vergleichbar sei. Die Gützkower Straße sei an das übergeordnete Verkehrsnetz über die Franz-Mehring-Straße bis zur Hans-Beimler-Straße angebunden.

Die Radschutzstreifen seien durchaus im rechtlichen Rahmen und es gebe keine Probleme in dieser Straße.

 

Herr Rodatos

. geht auf die Stellungnahme der Verwaltung ein. Dort stehe, dass der Bau von Radwegen ohne Benutzungspflicht als Option geprüft worden sei. Ein Argument dagegen sei, dass, wenn der Radweg baulich getrennt neben den Gehweg  gesetzt werde, sich die Abbiegung schwierig gestalte, weil die Radfahrer dann den Verkehr wieder auf der Straße kreuzen würden. Es gebe hier jedoch eine logische Inkonsistenz. Wenn man nämlich davon ausgehe, dass der Gehweg für Radfahrer frei gemacht werde – und die Schulkinder werden aufgrund von Verkehrsunsicherheit sicherlich den Gehweg nutzen – müssen sie immer noch den Hauptverkehr kreuzen.

. befürwortet grundsätzlich eine einheitliche Verkehrsführung in der Stadt. An dieser Stelle gebe es jedoch einen Knotenpunkt mit zwei Schulen. Daher ergebe sich hier ein Sonderfall. Die Kinder in der Grundschule müssten genau in dieser Zeit lernen, wie man sich richtig im Straßenverkehr zu verhalten habe. Sie würden es jedoch nicht lernen, wenn sie Angst davor haben, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren.

Das Ziel sollte es sein, die bestmögliche Verkehrssicherheit für die Greifswalder Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

 

Herr Al Najjar

. sagt, dass im Protokoll des Hauptausschusses stehe, dass das Projekt durch den Änderungsantrag nicht gefährdet sei. Nun werde gesagt, dass es gefährdet sei.

. möchte wissen, was nun korrekt sei.

 

Frau von Busse

. sagt, dass die Verwaltung bei ihrer Empfehlung bleibe.

Wenn Radfahrer auf dem Gehweg fahren, fahren sie an den Stellen, wo es Überführungen gebe. Wenn die Radwege separiert seien, gebe es keine Überführungen für Radfahrer, da diese nur für den Gehweg vorgesehen seien und der Gehweg nicht die Radfahrer kreuzen solle. Es gebe aussteigende Leute aus Bussen, Fußgänger sowie unsichere Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise kleine Kinder mit Fahrrädern. In dem Fall sei ein breiter Gehweg besser.

Bis wann die Fördermittel zur Verfügung stehen, habe Frau Hanke eindeutig beantwortet. Daher sei das Projekt dann gefährdet.

 

Herr Krüger

. kritisiert, dass die Verwaltung der Bürgerschaft Planungen vorlege, woran nichts mehr geändert werden könne. Wäre die Verwaltung früher auf den politischen Raum zugekommen und hätte sie die Bürgerbeteiligung richtig durchgeführt, dann würde es nun keine Diskussionen mehr geben.

 

Frau von Busse

. sagt, dass die Planung nicht anders ausgefallen wäre, als sie jetzt auch sei. Es handele sich hierbei um eine fachliche Stellungnahme der Fachingenieure. Aus fachlichen, verkehrstechnischen oder fachplanerischen Gründen aller Gremien, die sich mit dieser Thematik beschäftigen, sei gesagt worden, dass die Planung in der Form die beste sei. Die Verwaltung habe sich gerade bei diesem Thema Mühe gegeben, möglichst alle Fragen zu beantworten. 

 

Herr Madjarov

. sagt, dass die Bürgerbeteiligung erst nach der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung erfolgt sei.

. plädiert dafür, über solche Themen früher zu diskutieren.

 

Frau Socher lässt über den Änderungsantrag (06/1635) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Forum 17.4 abstimmen:

 

Folgender Abschnitt wird nach Ziffer 5 aufgenommen:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, im Zuge des Umbaus des Knotenpunkts "Ernst-Thälmann-Ring/Makarenkostraße" für die unter Ziffer 2 gebildeten Abschnitte folgende Vorgaben bei der Planung für den Umbau zu berücksichtigen:

 

- Schaffung eines baulich getrennten, benutzungspflichtigen Fahrradstreifen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere zur Verbesserung der Schulwegsicherheit. Zur rechtlichen Umsetzung soll zwischen der Einführung einer Tempo 30-Zone in den genannten Abschnitten und einer Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Zeichen 274.53) auf Grundlage von § 45 StVO abgewogen werden.

- Sofern die Einführung einer Tempo 30-Zone in den genannten Abschnitten vorgezogen wird, ist ein baulich hervorgehobener, nicht benutzungspflichtiger Radweg in die Planung zu integrieren.

- Eine enge Abstimmung mit institutionellen Trägern (Schulen) und der Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde für die Überarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist in Form eines Beteiligungsverfahrens durchzuführen. Hierbei sind die Belange der zu Beteiligenden nach Maßgabe des gesetzlichen Spielraums umzusetzen.

 

Die entsprechend überabeiteten Entwurfs- und Genehmigungsplanungen sind vor der Beantragung der Städtebaufördermittel den zuständigen Fachausschüssen der Bürgerschaft zur Befassung vorzulegen und sofern rechtlich möglich, der Bürgerschaft als Beschlussvorlage zur Entscheidung einzureichen.“

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

19

19

4

 

Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

 

Frau Socher lässt über den Änderungsantrag (06/1589) der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt:

Ziffer 6

Die dem Ausbau zugrunde liegenden Planungen sind vor Beginn der Arbeiten den bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach Möglichkeit und in Absprache mit der OTV sind verschiedene Varianten der Verkehrsführung vorzulegen.

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

21

20

1

 

Frau Socher lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen:

 

@->Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Straßenausbau des Knotenpunktes „Ernst-Thälmann-Ring/Makarenkostraße“, sowie die Abschnittsbildung, die Kostenspaltung und die Klassifizierung, um eine rechtssichere Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der gültigen Fassung (SABS) zu gewährleisten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):

 

  1. Der Knotenpunkt „Ernst-Thälmann-Ring/Makarenkostraße“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan ausgebaut werden.
     
  2. Zur beitragsrechtlichen Abrechnung sollen für die Baumaßnahme – nach der gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 5 Abs. 2 SABS zu beschließenden Abschnittsbildung - zwei Abrechnungsabschnitte gebildet werden.

Abschnitt 1 „Ernst-Thälmann-Ring“:

von der Anklamer Straße bis zur Kreuzung „Puschkinring“ und „Tolstoistraße“

 

Abschnitt 2 „Makarenkostraße“:

von der Einmündung „Ernst-Thälmann-Ring“ bis zur Einmündung in die Querstraße zwischen „Puschkinring“ und „Makarenkostraße“ und der Flurgrenze zur Flur 9, Gemarkung Greifswald.
 

  1. Da nicht alle Teileinrichtungen der jeweiligen Abschnitte vom Ausbau betroffen sind, soll eine Kostenspaltung gemäß § 7 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V erfolgen. Das Ausbauprogramm in beiden Abschnitten umfasst die Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung, Gehweg, Straßenbegleitgrün, Straßenentwässerung, Fahrbahn und Bushaltebuchten.
     
  2. Der „Ernst-Thälmann-Ring“  und die „Makarenkostraße“ werden in ihrer gesamten Länge zu Innerortsstraßen klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 4 Abs. 2 der SABS je nach Teileinrichtung anteilige Kosten in Höhe von 50 bis 65 v. H. entsprechend der jeweiligen Teileinrichtung aufzubringen.
     
  3. Für die Straßenbaumaßnahme können gemäß § 7 Abs. 4 KAG i.V.m. § 8 SABS Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden. Davon wird im vorliegenden Fall abgesehen.

 

  1. Die dem Ausbau zugrunde liegenden Planungen sind vor Beginn der Arbeiten den bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach Möglichkeit und in Absprache mit der OTV sind verschiedene Varianten der Verkehrsführung vorzulegen.“<-@

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

mehrheitlich

3

5

 

@-><-@

 

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