17.12.2018 - 8.10 Änderung der Hauptsatzung (Aufwandsentschädigun...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die in § 17 der Hauptsatzung geregelten Aufwandsentschädigungen, mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung für den Kinderbeauftragten und für die Mitglieder der Ortsteilvertretungen, für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 um 10% zu kürzen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre 2021/22 soll diese Regelung wieder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.“