21.02.2019 - 9.16 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Unive...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans wie folgt:

 

1.        In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Beschluss-Nr. B465-31/08 vom 18.02.2008) wird die Plangrenze, wie im Entwurf der Planzeichnung (Anlage 1) dargestellt, beschlossen.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

3.        Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald soll geändert werden (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1). Ziel ist es, im Planbereich die gewerbliche Baufläche künftig als Wohnbaufläche darzustellen.

4.        Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB über Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 115 – Am Aalbruch -.

5.        Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.“

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