21.02.2019 - 9.12 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Uni...

Beschluss:
einstimmig
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Den Jahresfehlbetrag zum 31.12.2014 in Höhe von 6.711.781 EUR  durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 5.767.142 EUR als höchstmöglichen Entnahmebetrag auszugleichen.
  2. Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2014 festzustellen.

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen.“