21.02.2019 - 9.12 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Uni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.12
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 21.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- einstimmig
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Den Jahresfehlbetrag zum 31.12.2014 in Höhe von 6.711.781 EUR durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 5.767.142 EUR als höchstmöglichen Entnahmebetrag auszugleichen.
- Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2014 festzustellen.
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen.“