29.04.2019 - 8.13 Begrenzung des Feuerwerks

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

-          wie die Akzeptanz der Greifswalder Bevölkerung zu einschränkenden Maßnahmen bei privaten Feuerwerken am Silvestertag ausfällt. (z.B. durch Online- und Offlinebefragungen über die Ortsteilvertretungen o.ä.) und

-          ob die Übertragbarkeit von Lösungsansätzen aus anderen Städten und Regionen möglich ist.

 

Geprüft werden sollen auch rechtliche und fachlichen Aspekte des Naturschutzes, des Denkmalschutzes, der Bauordnung und der Abfallwirtschaft in Bezug auf

-          die Schadwirkungen auf Mensch und Tier,

-          erhöhte Brandgefahr bei ausgewählten Gebäuden oder Stadtteilen,

-          nicht einsammelbare Feuerwerksabfälle in Ufernähe und

die Identifizierung weiterer relevanter Rechtsbereiche

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