29.04.2019 - 8.9 Maßnahmekatalog zur Unterstützung der Schaffung...

Beschluss:
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Zur Verbesserung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum beschließt die Bürgerschaft nachfolgende Vorschläge und Aufträge:

 

A) Vorschläge zu Maßnahmen seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Bürgerschaft bittet den Oberbürgermeister und die Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Greifswald sich bei der  Landesregierung für Umsetzung bzw. Durchführung der nachfolgenden Maßnahmen einzusetzen.

 

  1. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhöht die Landesförderung für den sozialen Wohnungsbau als Zuschussförderung.
  2. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert zusätzlich die energetische und/oder die barrierearme Sanierung für neu geschaffenen sozialen Wohnraum in Bestandsgebäuden.
  3. Das Land Mecklenburg-Vorpommern informiert die Stadt über Zielsetzungen und Verwertungspläne landeseigener Liegenschaften in Greifswald.
  4. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt im Veräußerungsfall von Landesliegenschaften in Greifswald eine vergünstigte und/oder bevorzugte Abgabe zum Zweck der Schaffung von sozialem bzw. bezahlbarem Wohnraum.
  5. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stockt die Förderbeträge der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial – WoBauSozRL M-V) dahingehend an, dass beide Förderkategorien voneinander unabhängig beantragt werden können.
  6. Das Land Mecklenburg-Vorpommern senkt für das Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20% auf 15%.

 

B) Aufträge an die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

  1. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald prüft die Erstellung eines  kommunalen Handlungskonzept „Bezahlbarer Wohnraum“ (vgl. z.B. „Kommunales Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum in Braunschweig“, oder sozialgerechte Wohnnutzung Münster oder gemeinwohlorientierte Bodennutzung München) und bindet darin alle Akteure auf dem Greifswalder Wohnungsmarkt ein.

 

  1. Innerhalb   der Stadtverwaltung wird die Stelle   eines Beauftragten / einer Beauftragten für bezahlbares Wohnen  geschaffen. Dafür sind im Rahmen der HH-Planung 2020/21 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Es wird angestrebt die Stelle, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten bereits im aktuellen Haushaltszeitraum einzurichten.

 

  1. Die Verwaltung ermittelt in welchen Wohnungssegmenten tatsächlich eine Angebotserhöhung erforderlich ist und anschließend der Bürgerschaft eine städtische Förderrichtlinie vorzuschlagen, welche die geänderten Förderkriterien für sozialen Wohnungsbau des Landes Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt sowie zur Angebotserhöhung in den festgestellten Wohnungssegmenten in der Stadt beiträgt.

 

  1. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald nutzt das geplante Baugebiet Hafenstrasse (B-Plan 55) als Modellgebiet für bezahlbares Wohnen und sozialen Wohnungsbau. Die Erfahrungen des Modellgebietes „Bezahlbarer Wohnraum Hafenstrasse“ werden für die Entwicklung zukünftiger Bebauungsgebiete / Bebauungspläne berücksichtigt.

 

  1. In Umsetzung der „Rahmenplanung Innenstadt“ entwickelt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald weitere Instrumente zur Schaffung bezahlbaren Wohnens und sozialen Wohnungsbaus – auch für bestehende Baulücken/Sanierungsvorhaben auf insbesondere  städtischen Grundstücken, z.B. durch Änderung der Vergaberichtlinie zum Verkauf von Grundstücken im Sanierungsgebiet oder  bevorzugte Abgabe für alternative Formen des Wohnens

 

  1. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erarbeitet eine „Verbilligungsrichtlinie“ oder eine Richtlinie „Konzeptvergabe“ zur Veräußerung kommunaler Liegenschaften auch unter dem Verkehrswert zur Förderung bezahlbaren Wohnens und des sozialen Wohnungsbaus.

 

  1. Die Großwohnsiedlungen werden durch eine gezielte Lenkung des Neubaubedarfes gestärkt, der sowohl in Form von kleinteiliger Bebauung als auch in Form größerer Umstrukturierungsmaßnahmen vollzogen werden kann. Dadurch sollen eine städtebauliche Aufwertung sowie eine Steigerung und Sicherung der sozialen Mischung/ Heterogenität gefördert werden.

 

  1. Es soll eine Mindestquote von 30% sozialen Wohnungsbaus oder bezahlbaren Wohnraums für Geschossneubau erreicht werden, solange die Richtlinie Wohnungsbau sozial des Landes MV gilt und die rechtlichen Grundlagen dafür gegeben sind (z.B. städtebaulicher Vertrag).

 

  1. Die Stadtverwaltung führt eine Statistik über die bisherigen Anträge auf Wohnraumförderung, über die begonnenen Bau- bzw. Sanierungsvorhaben sowie über die zur Verfügung stehenden Wohnungen in den Kategorien „Sozialer Wohnungsbau“ sowie in den weiteren Förderkategorien der Förderrichtlinie des Landes.

 

  1. Die Stadt betreibt ein fortlaufendes Monitoring über den Wohnraumbestand und die Bevölkerungsentwicklung, um mittelfristig den Wohnungsbau zu steuern.

 

  1. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald analysiert in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald die Differenz aus den tatsächlichen und den anerkannten laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften im SGB XII und SGB II für 2016 und 2017. Zu prüfen ist, ob im Rahmen der Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft des Landkreises Vorpommern-Greifswald eine eigene Subregion für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gebildet werden sollte.

 

  1. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beantragt beim Land Mecklenburg-Vorpommern die Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20% auf 15% für das Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

  1. Die Verwaltung  wird beauftragt im Stadtgebiet mit Geschosswohnbau bebaubare Grundstücke außerhalb von B-Plänen zu eruieren und den bürgerschaftlichen Gremien eine entsprechende Liste mit dem Ziel der Abstimmung vorzulegen, welche Grundstücke zu welchen Konditionen und Kriterien ausgeschrieben werden sollen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Öffentlichkeitskampagne zur Steigerung des Bekanntheitsgrades von Wohngeldzahlungen als finanzielle Unterstützungsmöglichkeit für Privathaushalte und von Wohnberechtigungsscheinen zu organisieren.

 

C) Weiteres Verfahren

Die Verwaltung erarbeitet bis Nov. 2019 einen Vorschlag, der eine differenzierte Zeitleiste zur Umsetzung der Maßnahmen beinhaltet.

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