29.04.2019 - 8.17 Grundsatzbeschluss Reduktion der Lichtverschmut...

Reduzieren

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die Bürgerschaft bekennt sich zu dem Grundsatz, die städtische Beleuchtung möglichst effizient, sparsam und zielgerichtet zu gestalten.

 

Dazu beauftragt sie den Oberbürgermeister zu prüfen, inwieweit folgende Maßnahmen zur Erreichung des genannten Grundsatzes umsetzbar und praktikabel sind. Sofern sie bereits umgesetzt werden, sollen sie zumindest beibehalten und wenn möglich ausgebaut werden.

 

1. Beschaffenheit der städtischen Beleuchtung

- Es sollen Leuchtmittel mit der Lichtfarbe warmweiß (bis 3000 Kelvin) mit möglichst geringem Blauanteil verwendet werden.

- Die Beleuchtungsstärke soll nicht über das rechtlich gebotene Maß hinausgehen.

- Die Anschaffung und Verwendung von dimmbaren Leuchtmitteln soll geprüft werden.

- Die Anschaffung und Verwendung intelligenter und bedarfsangepasster Schaltungen soll geprüft werden (z.B. Sensoren/Bewegungsmelder, dazu gehörige Software, Analyse- und Reporting-Tools)

- Es sollen bevorzugt abgeschirmte Leuchten installiert werden.

- Die Beleuchtung von Straßen und Anlagen (Parks, Parkplätze, Sportanlagen etc.) soll so ausgerichtet werden, dass sie möglichst nur den genutzten Raum und nicht den darüber liegenden Luftraum (den „oberen Halbraum“ bzw. „freien Himmel“) oder den ungenutzten Bodenbereich beleuchtet. Die Beleuchtung von Denkmälern und anderen Bauwerken soll möglichst nur diese und nicht die Umgebung beleuchten.

- Die bisher genutzten Lampentypen und installierten Leuchten sind anhand dieser genannten Kriterien zu überprüfen und eine schrittweise Anpassung vorzunehmen.

 

2. Reduktion des Ausmaßes der städtischen Beleuchtung

- Die Beleuchtung von Straßen und Anlagen soll (unter Berücksichtigung der weiteren Grundsätze, insb. 4. und 5.) zu wenig genutzten Zeiten reduziert bzw. abgeschaltet werden.

- Bei Straßen ist nach Nutzungsgrad (Hauptverkehrsstraßen, Anliegerstraßen) und Lage (Innenstadt, Wohnquartiere) zu differenzieren. In Parks sollen grundsätzlich nur die Hauptwege beleuchtet werden. Möglichkeiten der Reduktion sind etwa die Abschaltung jeder zweiten Lampe oder die Verwendung dimmbarer Leuchtmittel. Dabei soll insbesondere die Verwendung intelligenter und bedarfsangepasster Schaltung in Betracht gezogen werden.

- Das geringste Ausmaß der Beleuchtung soll in der nächtlichen Kernzeit von 22/23 bis 6 Uhr verwendet werden.

 

3. Reduktion des Ausmaßes privater Beleuchtung

- Es sollen mit Betreiber*innen beleuchteter Werbeanlagen Gespräche geführt werden, um auf eine bessere Ausrichtung und Reduktion der Beleuchtung, insbesondere außerhalb der Geschäftszeiten und zur nächtlichen Kernzeit, hinzuwirken.

- Daneben soll geprüft werden, inwieweit in städtischen Satzungen (Gestaltungssatzung, Sondernutzungssatzung, Bebauungsplänen u.a.) die Nutzung beleuchteter Werbeanlagen begrenzt werden kann. Dabei sollen folgende Maßgaben berücksichtigt werden: Unterscheidung von freistehenden Werbeanlagen und solchen am Ort der Leistung; Begrenzung der Beleuchtungsstärke je nach Umgebung (Verkehr, Wohnbebauung u.a.); Begrenzung der Beleuchtungsdauer außerhalb der Geschäftszeiten und insbesondere zur nächtlichen Kernzeit

 

4. Kooperation und Akzeptanz

- Geplante Veränderungen sollen mit relevanten Gremien (OTVen, Beiräten etc.), Anwohner*innen, Gewerbetreibenden usw. abgestimmt werden

- Neben den eingangs genannten Zielen ist auch auf Gestaltung (etwa Einheitlichkeit), Sicherheit (bzw. Sicherheitsgefühl) und andere die Akzeptanz fördernde Aspekte Rücksicht zu nehmen.

- Mit den in dieser Vorlage genannten Grundsätzen ist es selbstverständlich vereinbar, die nächtliche Beleuchtung dort zu verbessern, wo sie bisher unzureichend ist.

 

5. Gesamtkonzept, Evaluierung, begrenzte Modellprojekte, Finanzierungsmöglichkeiten

- Die einzelnen Aspekte können in einem Lichtkonzept/Masterplan zusammengefasst werden. Sofern dazu Leistungen Dritter (insb. die Beauftragung eines Planungsbüros) erforderlich sind, sind diese mit einer Kostenschätzung der Bürgerschaft vorzulegen.

- Es soll geprüft werden, inwieweit aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Lichtreduktion in einem begrenzten Raum (z.B. ein Stadtteil) als Modellprojekt durchgeführt werden.

- Zur Umsetzung der Maßnahmen ist die Einwerbung von Fördermitteln anzustreben. Dafür sind auch bereichsspezifische Projekte (z.B. bzgl. Klimaschutz, intelligenter Lichtsysteme) in Betracht zu ziehen.

- Die ergriffenen Maßnahmen zur Lichtreduktion sollen in geeigneten Abständen (z.B. einem Jahr) auf Kosten und Nutzen evaluiert werden.