10.01.2019 - 9.9 Kein Anschlusszwang für Kleingärtner an die öff...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

 

dass die Maßnahme unter „Ziff. 9. ZE 9“ der Ergebnisse der AG „Saubere Stadt“ nicht durch die Stadtverwaltung umzusetzen ist und nur alle anderen Anregungen aus den Ergebnissen entsprechend dem am 22.10.2018 gefassten Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald „Lebensqualität und Sauberkeit in den Quartieren – das Stadtbild pflegen II („Saubere Stadt“ II) - 06/1549.1“ als eine Arbeitsgrundlage für die Stadtverwaltung umzusetzen sind.“

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