24.09.2007 - 4.19 Behindertengerechte Ausgestaltung des Schuhhagens

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Planung und Realisierung der Ausgestaltung und Umgestaltung des Schuhagens die Belange behinderter Personen besonders zu berücksichtigen. Sie wird explizit aufgefordert, die Planung und Realisierung so zu gestalten, dass den Mobilitätsinteressen behinderter Personen insbesondere der Rollstuhlfahrer gerecht werden wird. Diesbezüglich soll in der Mitte des Schuhagens ein glatter, nicht unterbrochener, mindestens 2 Meter breiter Streifen zur Ausführung vorgesehen werden.

 

 

 

 

 

 

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