30.03.2009 - 5.7 Konjunkturpaket I und II

Beschluss:
mehrheitlich
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  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen für das jeweils genannte Förderprogramm fristgemäß anzumelden, bzw. zu beantragen.

 

  1. Die notwendigen kommunalen Eigenmittel werden folgendermaßen bereitgestellt:
    Die im Haushaltsjahr 2008 geplante Zuführung des Vermögenshaushaltes aus Vermögensveräußerungserlösen in Höhe von 1.800.000 EUR an den Verwaltungshaushalt zum Zwecke der Defizitreduzierung wird mit dem Jahresabschluss 2008 nicht vollzogen. Stattdessen wird der unter dieser Voraussetzung im Ergebnis der Jahresrechnung im Vermögenshaushalt verbleibende Überschuss (nach gegenwärtigem Arbeitsstand der Jahresrechnung voraussichtlich 1.727.979 EUR) der allgemeinen Rücklage zugeführt, um in den Haushaltsjahren 2009 bis 2011 die notwendigen, ggf. zusätzlichen Eigenanteile oder Vorbereitungen für die Inanspruchnahme der Förderung aus den Konjunkturpaketen I und II erbringen zu können.


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